Projekt Beschreibung
§ 57a ÜBERPRÜFUNG (PICKERL)
Markenunabhängig, kompetent und kostengünstig: Sie können bei uns Ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz begutachten lassen.
Die Überprüfung ist gesetzlich im Jahresintervall vorgesehen und der Gesetzgeber verlangt eine genaue Überprüfung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges duch eine zertifizierte und eingeschulte Werkstätte.
PKW bis 2.800 kg, Motorräder, Anhänger (gebremst & ungebremst)
Drei Jahre nach der Erst-Anmeldung Ihres Fahrzeugs muss das Pickerl zum ersten Mal gemacht werden.
Zwei Jahre nach der letzten Überprüfung wieder.
Ab dem Alter von fünf Jahren muss Ihr Fahrzeug jedes Jahr zur Überprüfung.
Schnelle Terminvereinbarung
Wir weisen Sie nur auf wirklich notwendige Reparaturen hin
faire Preise
Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben, durch die Verwendung von Originalteilen, erhalten
Bei uns ist ihr Fahrzeug in besten Händen. Wir bieten professionelle und fachgerechte Reparatur- und Serviceleistungen für alle Marken und sind autorisiert.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Sie müssen nicht auf ihr Fahrzeug warten, Sie bekommen von uns einen kostengünstigen Leihwagen.